Jolanta Olszewska Büro für Wirtschaftsberatung
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Buchhaltung



Ziel der Dienstleitung


Das Ziel dieser Dienstleitung ist die Sicherung eines modernen und effektiven Buchhaltungsdienstes für die Unternehmen unserer Mandanten.


Unsere Ansatz


Jedes Projekt beginnen wir mit Erlangung erforderlicher Informationen über die Gesellschaft und ihre Erwartungen hinsichtlich der bestellten Dienstleistung. Anhand davon erstellen wir das Bedarfsprofil des Mandanten und unterbreiten ihm ein Dienstleistungsangebot, das wir erbringen können.

Der nächste Schritt besteht in Anlegung (bzw. Übernahme bei Fortsetzung der Tätigkeit) der Handelsbücher.

Die Arbeitszeit unserer Mitarbeiter wird an die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Gesellschaft des Mandanten angepasst. Wir bearbeiten den Dokumentumlauf unter Berücksichtigung der Spezifik und Organisation des Mandantenuternehmens. Wenn der Unternehmenssitz sich in der Stadt Poznań oder in ihrer Umgebung befindet, holen wir die Dokumente direkt bei dem Mandanten ab. Wir haben dann die Möglichkeit eines persönlichen Kontakts und gemeinsamer Erarbeitung von Lösung laufender Probleme. Dank dem stehen wir noch näher dem Business unserer Mandanten.


Dienstleistungsumfang


Die Buchhaltungsdienstleistungen umfassen folgende Module:

HANDELSBÜCHER – Sammlungen, die aufgrund der Buchungsbelege erstellt werden, deren Aufzeichnungen in einer chronologischen und systematischen Ordnung gefasst werden. Im Rahmen dieses Moduls werden folgende Aufgaben ausgeführt:
  • Eintragung der Buchhaltungsdokumente in die Handelsbücher gemäß der angenommenen Rechnungslegungspolitik;
  • Fertigung von buchhalterischen Journalen, die Angaben über die Geschäftsvorfälle widerspiegeln;
  • Fertigung von Registern für Vat-Steuerzwecke;
  • Fertigung analytischer Erfassung des Anlagevermögens (Inventurbuch);
  • Fertigung analytischer Erfassung der Verrechnungen;
  • Vorbereitung der Summen- und Saldenlisten.

ERKLÄRUNGEN – Vorbereitung und Versendung von Erklärungen, Formularen sowie anderen Informations-Berichtdokumenten, deren Fertigung anhand der durchgeführten buchhalterischen Erfassung erfolgt, z. B.:
  • Fertigung von Information über  monatliche Körperschaftssteuer- Vorauszahlung;
  • Fertigung von Information über monatliche Einkommensteuer- Vorauszahlung;
  • Erstellung von Umsatzsteuererklärungen (VAT-7);
  • Erstellung von zusammenfassender Meldung (VAT-UE);
  • Erstellung von Erklärungen an die Polnische Nationalbank - NBP;
  • Erstellung von Erklärungen an das Haupt-Statistikamt - GUS

BERICHTSWESEN – Vorbereitung von Informations-Berichtdokumenten unter Anwendung der standardgemäßen Funktionalität der in der Buchhaltungserfassung angewendeten Computer-Software:
  • Vorbereitung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz (gemäß Formel aus dem Rechnungslegungsgesetz);
  • Vorbereitung von Managementberichten gemäß individueller Spezifikation des Mandanten;
  • Vorbereitung von Aufstellungen im Rahmen der Finanzanalyse, die die Effektivität bestimmten Kriteriums der Einnahmen – und Kostenaufteilung charakterisieren (z. B. Niederlassungen, Betriebsstätte, Vertreter);
  • Budgetierung der Einnahmen und Kosten sowie der Bilanzpositionen;
  • Berichterstattung über Haushaltsvollzug.

JAHRESABSCHLUSS – umfasst alle Handlungen, die zur Schließung der Bücher und Vorbereitung von Berichten und anderen Informations-Berichtdokumenten gemäß dem Rechnungslegungsgesetz sowie anderen geltenden Vorschriften:
  • Vorbereitung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung, Anhang, der die Einleitung zum Jahresabschluss sowie zusätzliche Informationen und Angaben enthält) – erforderlich gemäß dem Rechnungslegungsgesetz, insbesondere Art. 45 des Gesetzes;
  • Fertigung der Jahreskörperschaftssteuererklärung (CIT-8);
  • Fertigung der Dokumentation, die die Positionen des angefertigten Jahresabschlusses spezifizieren;
  • Inventurdurchführung durch Prüfung von Salden der Verrechnungskonten sowie des Standes von Ergebniskonten;
  • Anrechnung der Inventurergebnisse;
  • Fertigung der erforderlichen Jahresberichte an das Haupt-Statistikamt GUS (KZ, F-01) sowie an die Polnische Nationalbank NBP;
  • Fertigung von anderen Jahresberichten.

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