Das Ziel
der Dienstleistung ist die Übertragung eines Teils der Rechnungslegungsfunktion
auf eine Outsourcingfirma sowie Ergänzung der Mandantenorganisation um hohe meritorische
Kompetenzen.
Ein weiterer Vorteil dieser Dienstleistung ist die Nutzung des Wissens und der
Erfahrung des Outsourcers bei Entwicklung von Sicherheitsmechanismen und
-verfahren in dem genannten Bereich. Diese Handlungen ermöglichen dem Mandanten
eine Risikodiversifizierung.
Unser Ansatz
Die buchhalterische Aufsicht (typische Co-Sourcingform)
ermöglicht, die Buchhaltungsfunktion innerhalb der internen Organisationsstuktur
des Mandanten zu belassen. Das Wesen dieser Dienstleistung ist die Führung von
Handelsbüchern in Zusammenarbeit mit dem Mandanten in einem individuell
bestimmten Umfang und in Abhängigkeit von seinen Bedürfnissen.
Zu wesentlichsten Vorteilen dieser Lösung gehört der Tranfer vom
spezialistischen Know-How im Bereich der Buchhaltungfunktion in die Buchhaltung
des Mandanten.
Das Produkt garantiert dem Mandanten Sicherheit im Bereich der negativen Folgen
von Fehlern bei der Handelsbücherführung im Kontext des Bilanz- und Steuerrechts.
Leistungsumfang
Zum Umfang der buchhalterischen Aufsicht gehören
vor allem:
Kontrolle der Buchungsbeläge hinsichtlich ihrer formalen Korrektheit
und ihrer Rechnungslegungskorrektheit;
Prüfung der Korrektheit von Erfassung der Geschäftsvorfälle in den
Handelsbüchern gemäß dem Bilanz- und Steuerrecht;
Prüfung bzw. Erstellung von laufenden Steuererklärungen sowie
erforderlichen Berichten (unter anderem an das Haupt-Statistikamt GUS und
an die Polnische Nationalbank NBP);
Beratung bei Finanz- und Steuerkontrollen;
Aufsicht bei Vorbereitung bzw. Fertigung der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung, des Anhangs, des Eigenkapitalspiegels, der Kapitalflussrechnung;
Prüfung bzw. Fertigung der Jahreskörperschaftssteuer (CIT-8);
Beratung im Bereich der Inventur und Art der Erfassung ihrer
Ergebnisse in den Handelsbüchern;
Mündliche Beratung hinsichtlich der Rechnungslegung
sowie Steuervorschriften.