Jolanta Olszewska Büro für Wirtschaftsberatung
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Buchhalterische Aufsicht



Ziel der Dienstleistung


Das Ziel der Dienstleistung ist die Übertragung eines Teils der Rechnungslegungsfunktion auf eine Outsourcingfirma sowie Ergänzung der Mandantenorganisation um hohe meritorische Kompetenzen.

Ein weiterer Vorteil dieser Dienstleistung ist die Nutzung des Wissens und der Erfahrung des Outsourcers bei Entwicklung von Sicherheitsmechanismen und -verfahren in dem genannten Bereich. Diese Handlungen ermöglichen dem Mandanten eine Risikodiversifizierung.


Unser Ansatz


Die buchhalterische Aufsicht (typische Co-Sourcingform) ermöglicht, die Buchhaltungsfunktion innerhalb der internen Organisationsstuktur des Mandanten zu belassen. Das Wesen dieser Dienstleistung ist die Führung von Handelsbüchern in Zusammenarbeit mit dem Mandanten in einem individuell bestimmten Umfang und in Abhängigkeit von seinen Bedürfnissen.

Zu wesentlichsten Vorteilen dieser Lösung gehört der Tranfer vom spezialistischen Know-How im Bereich der Buchhaltungfunktion in die Buchhaltung des Mandanten.

Das Produkt garantiert dem Mandanten Sicherheit im Bereich der negativen Folgen von Fehlern bei der Handelsbücherführung im Kontext des Bilanz- und Steuerrechts.


Leistungsumfang


Zum Umfang der buchhalterischen Aufsicht gehören vor allem:
  • Kontrolle der Buchungsbeläge hinsichtlich ihrer formalen Korrektheit und ihrer Rechnungslegungskorrektheit;
  • Prüfung der Korrektheit von Erfassung der Geschäftsvorfälle in den Handelsbüchern gemäß dem Bilanz- und Steuerrecht;
  • Prüfung bzw. Erstellung von laufenden Steuererklärungen sowie erforderlichen Berichten (unter anderem an das Haupt-Statistikamt GUS und an die Polnische Nationalbank NBP);
  • Beratung bei Finanz- und Steuerkontrollen;
  • Aufsicht bei Vorbereitung bzw. Fertigung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anhangs, des Eigenkapitalspiegels, der Kapitalflussrechnung;
  • Prüfung bzw. Fertigung der Jahreskörperschaftssteuer (CIT-8);
  • Beratung im Bereich der Inventur und Art der Erfassung ihrer Ergebnisse in den Handelsbüchern;
  • Mündliche Beratung hinsichtlich der Rechnungslegung sowie Steuervorschriften.









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